Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance oder Judenstil nicht notwendig. Daher werden Altbauten auch den verschiedenen Epochen der Baugeschichte zugeordnet und können häufig unter Denkmalschutz stehen. Altbauten sind bei guter Sanierung oder Modernisierung wegen des besonderen Flairs bei vielen Interessenten sehr beliebt.

Gesetzlich betrachtet, gibt es bei dem Begriff Altbau keine Gesetzliche Grundlage. Gebräuchlicherweise wird dieser Begriff für älter Gebäude, meist vor den 50er Jahren, verwendet.

Stand: 2020

Verkehrswert

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Eigenbedarf

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Teileigentum

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