In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit des unter Denkmalschutz gestellten Objektes. So soll die Identität möglichst unverfälscht erhalten bleiben. Dadurch das Immobilien stetig unterhalten werden sollten, müssen bei denkmalgeschützten Immobilien Renovierungen oder Sanierungen so durchführt werden, dass ihre Substanz in der ursprünglichen Form möglichst erhalten bleibt. Diese Maßnahmen müssen stets mit der Denkmalschutzbehörde vorher abgesprochen werden. Unter Denkmalschutz stehen alle Immobilien, die in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind. Genaue Details zum Denkmalschutz regelt das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Lesen Sie auch im Gesetz:
Denkmalschutzgesetz DSchG (z. B. Baden-Württemberg)
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
§ 19 Gesamtanlagen
Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG
Stand: 2020