Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.
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Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...

Altbau

Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance...