Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Instandhaltungsrücklage

Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale...

Denkmalschutz

In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit...

Mietspiegel

Der Mietspiegel gibt Auskunft und eine Übersicht über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmieten im Bereich der Wohnungen. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Er wird durch den Quadratmeterpreis ausgewiesen. Dieser...