Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt und kann auch beliehen werden. Zudem ist es für Familien mit wenig Eigenkapital und aus Sicht des Grundstückeigentümers ein Vorteil. Der Nachteil der Erbpacht wiederum besteht darin, dass z. B. ein Pächter des Grundstücks nicht der Eigentümer ist oder Mitspracherecht des Erbpachtgebers beim Bau eines Hauses bestehen kann. Zudem könnten Banken ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück eventuell nicht finanzieren.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG
Gesetz über das Erbbaurecht
Begriff und Inhalt des Erbbaurechts (§§ 1 – 13)
Vertragsmäßiger Inhalt (§§ 2 – 8)

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Allgemeiner Teil (§§ 1 – 240)
Sachen und Tiere (§§ 90 – 103)
§ 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Gemarkung

Eine Gemarkung ist ein größeres Gebiet, meist in einer Gemeinde, mit zusammenhängenden Fluren. Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Das Katasteramt führt für jede Gemarkung eine Gemarkungskarte. Diese Gemarkung ist die größte...

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...

Provision

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die fällig wird, wenn es infolge der Tätigkeit eines Maklers zwischen den vom ihm zusammengeführten Personen, zu einem Vertragsabschluss kommt. In Bezug auf Immobiliengeschäfte ist eine Maklervergütung auch eine...