Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale Berechnung der Instandhaltungsrücklage wird regelmäßig diese Rückstellung berechnet. Dafür existieren verschiedene Methoden. Bei einer monatlichen Einzahlung für beispielsweise Instandhaltungskosten sollten vor allem bei älteren Häusern ein etwas höherer Wert angesetzt werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Verwaltung (§§ 20 – 29)
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

Rechtsprechung vorhanden: BGH

Stand: 2020

Homestaging

Unter Homestaging versteht mal das Aufwerten von Wohnungen oder ganzen Häusern. Dabei wird für die späteren Fotos die Immobilie neutral und hochwertig aufgehübscht. Ziel ist es die Immobilie ins beste Licht zu rücken. Es wird auf einfache Möbel und Objektpartien...

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...