Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag hingegen ist der Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, Interessenten an den Immobilienmakler weiter zu leiten oder den Immobilienmakler zu den Verhandlungen mit den Interessenten hinzuzuziehen. Über diese Klausel muss der Immobilienmakler im Vorfeld aufgeklärt haben. Zum anderen muss auch diese Bereitschaft durch dem Immobilienmakler verzichtbar sein. Im Gegensatz zum Alleinauftrag existiert noch der Allgemeinauftrag. Bei diesem können auch andere Immobilienmakler beauftragt werden. Der Immobilienmakler muss bei diesem Auftrag auch keine Tätigkeit und Nachweise dazu erbringen.
Gesetzlich betrachtet, ist die Ausgestaltung beim Alleinauftrag gebräuchlicherweise an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen orientiert. Sie unterliegen keinen eigenen gesetzlichen Vorschriften, müssen jedoch die im Bezug geltenden Rechte beachten.
Lesen Sie auch im Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Rechtsprechung vorhanden: BGH
Stand: 2020