In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit des unter Denkmalschutz gestellten Objektes. So soll die Identität möglichst unverfälscht erhalten bleiben. Dadurch das Immobilien stetig unterhalten werden sollten, müssen bei denkmalgeschützten Immobilien Renovierungen oder Sanierungen so durchführt werden, dass ihre Substanz in der ursprünglichen Form möglichst erhalten bleibt. Diese Maßnahmen müssen stets mit der Denkmalschutzbehörde vorher abgesprochen werden. Unter Denkmalschutz stehen alle Immobilien, die in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind. Genaue Details zum Denkmalschutz regelt das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Denkmalschutzgesetz DSchG (z. B. Baden-Württemberg)
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
§ 19 Gesamtanlagen

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...

Wegerecht

Unter einem Wegerecht versteht man das Recht, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um so auf das eigene Grundstück gelangen zu können. Daher befinden sich also mindestens zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft zueinander. In der Regel wird...

Hypothek

Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der...