Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der Grundstückseigentümer die Hypothek. Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine finanzierende Bank eine Form der Sicherheit dar. Der Kreditnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen und dem verpfändeten Grundstück aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Hypothek. Zahlt ein Schuldner nicht, kann sich der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 – 1203)
Hypothek (§§ 1113 – 1190)
§ 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
§ 1115 Eintragung der Hypothek

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG/BVerfG

Stand: 2020

Wegerecht

Unter einem Wegerecht versteht man das Recht, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, um so auf das eigene Grundstück gelangen zu können. Daher befinden sich also mindestens zwei Grundstücke in direkter Nachbarschaft zueinander. In der Regel wird...

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...