Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber die Rechte kennen und zum Ausdruck bringen können, welche Rechte gelöscht werden können. Dafür wird eine Löschungsbewilligung erteilt. Zudem kann ein beauftragter Notar kann die jeweilige Löschungsbewilligung einholen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken (§§ 873 – 902)
§ 875 Aufhebung eines Rechts

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

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