Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht dann eine Reallast, die im Grundbuch eingetragen ist und erhebliche Auswirkungen auf einen Verkehrswert haben kann.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Reallasten (§§ 1105 – 1112)
§ 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Gemarkung

Eine Gemarkung ist ein größeres Gebiet, meist in einer Gemeinde, mit zusammenhängenden Fluren. Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Das Katasteramt führt für jede Gemarkung eine Gemarkungskarte. Diese Gemarkung ist die größte...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...

Courtage

Eine Courtage in Bezug auf Immobiliengeschäft ist eine Maklerprovision. Dieses Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln....