Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht dann eine Reallast, die im Grundbuch eingetragen ist und erhebliche Auswirkungen auf einen Verkehrswert haben kann.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Reallasten (§§ 1105 – 1112)
§ 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Provision

Eine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die fällig wird, wenn es infolge der Tätigkeit eines Maklers zwischen den vom ihm zusammengeführten Personen, zu einem Vertragsabschluss kommt. In Bezug auf Immobiliengeschäfte ist eine Maklervergütung auch eine...

Instandhaltungsrücklage

Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale...