Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach öffentlichem Recht, keine Barrieren entgegenstehen werden. Die Genehmigung eines Bauantrags kann an Auflagen gebunden sein. Dies sollte durch eine Bauanfrage im Vorfeld geklärt werden. Sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungs­zweck können das Bauvorhaben begründen.

Lesen Sie auch in der Landesbauordnung:

Landesbauordnung LBO
Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 – 72)
§ 51 Kenntnisgabeverfahren
§ 52 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 58 Baugenehmigung

Rechtsprechung vorhanden: VGH/VG

Stand: 2020

Flurkarte

Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche...

Grundriss

Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese...

Exposé

Ein Exposé präsentiert eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Es dient der optimalen Vermarktung und dem Vertrieb- Durch das Exposé soll ein erster Eindruck eines Objektes entstehen. Es listet die wichtigsten Fakten und Eigenschaften auf um...