Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der Grundbuchauszug die Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem ganz bestimmten Grundstück. Er wird bei einer Baufinanzierung für die Beleihungsprüfung benötigt.

Lesen Sie ain der Grundbuchordnung:

Grundbuchordnung GBO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 12d)
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung GBV
Das Grundbuch (§§ 1 – 3)
Grundbuchbezirke (§ 1)

Rechtsprechung vorhanden: OLG

Stand: 2020

Homestaging

Unter Homestaging versteht mal das Aufwerten von Wohnungen oder ganzen Häusern. Dabei wird für die späteren Fotos die Immobilie neutral und hochwertig aufgehübscht. Ziel ist es die Immobilie ins beste Licht zu rücken. Es wird auf einfache Möbel und Objektpartien...

Instandhaltungsrücklage

Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale...

Kaufvertrag

Bei jedem Kauf einer Immobilie oder eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist in der Regel formlos. Jedoch ist es im Immobiliengeschäft anders. So muss beispielsweise der Grundstückskauf notariell beurkundet werden. Bei Kaufverträgen wird zwischen...