Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet wird. Der Energieausweis ermöglicht es einem Interessenten eine Vergleichsbewertung herzustellen. Diese kann so später in die Kauf- oder Mitentscheidung miteinfließen.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Energieeinsparverordnung EnEV
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Stand: 2020

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...

Reallast

Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht...

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....