Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet wird. Der Energieausweis ermöglicht es einem Interessenten eine Vergleichsbewertung herzustellen. Diese kann so später in die Kauf- oder Mitentscheidung miteinfließen.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Energieeinsparverordnung EnEV
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Stand: 2020

Löschungsbewilligung

Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber...

Grundschuld

Ist ein Grundstück durch ein Pfandrecht belastet und muss an einen Berechtigten ein bestimmter Geldwert oder Beitrag aus dem Grundstück gezahlt werden, liegt eine Grundschuld vor. Im Gegensatz zu einer Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Diese...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...