Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der Grundbuchauszug die Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem ganz bestimmten Grundstück. Er wird bei einer Baufinanzierung für die Beleihungsprüfung benötigt.
Lesen Sie ain der Grundbuchordnung:
Grundbuchordnung GBO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 12d)
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung GBV
Das Grundbuch (§§ 1 – 3)
Grundbuchbezirke (§ 1)
Rechtsprechung vorhanden: OLG
Stand: 2020