Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese besitzen. Bei der Erstellung eines Grundrisses, können professionelle Dienstleister beauftragt werden. Diese verwenden in der Regel Computerprogramme dafür. Ein Grundriss sollte Länge und Grundfläche sowie Eingänge und Türen, Außenwände, Breit und Höhe der Innenwände Abbilden.
Lesen Sie auch in der Verordnung:
Bauprüfverordnung BauPrüfVO
Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 8)
§ 4 Prüfung der bautechnischen Nachweise
Rechtsprechung vorhanden: OVG/VG
Stand: 2020